jobcenter alb-donau

Persönlicher Schulbedarf

Für den Kauf von Schulheften, Schreibwaren, Büchern, Kopiergeld, Kochgeld etc. werden jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres (derzeit 130,- Euro zum 01.08. und 65,- Euro zum 01.02.) pauschal erbracht.

Wie funktioniert das?

Den persönlichen Schulbedarf müssen Sie in der Regel nicht gesondert beantragen.
Ausnahme: bei Einschulung eines Kindes und bei Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren ist eine Schulbescheinigung einzureichen.

Die Leistung wird wie folgt erbracht:

Die Zahlungen erfolgen direkt auf das Konto des Leistungsberechtigten.

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