BundID – Neuer Zugang zu den digitalen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit

Ab dem 22. Juli 2024 erhalten Bürgerinnen und Bürger einen weiteren, sicheren Zugangsweg zu den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zusätzlich zu den bereits bestehenden digitalen Zugangswegen können sie ab sofort mit der BundID die eServices der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen einfach und sicher in Anspruch nehmen.

Kundinnen und Kunden der BA können sich mit der BundID identifizieren und authentifizieren und auf die Online Angebote der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen zugreifen, z.B. um Leistungen zu beantragen – mit einem höchstmöglichen Schutz der persönlichen Daten.

Eine weitere wichtige Änderung: Das Konto der BA wird umgestellt. Zukünftig können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Angebote der BA über ein persönliches Konto mit spezifischen Profilen nutzen – zum Beispiel, wenn sie Bescheide eines Jobcenters abrufen oder Kindergeld beantragen möchten.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits ein Konto bei der BA haben, erhalten nach einer erneuten Anmeldung ab dem 22.Juli 2024 automatisch ein entsprechendes Konto mit Profil. Die zusätzliche Anmeldung mit BundID und die Kontoumstellung sind zwei wichtige Neuerungen, um Bürgerinnen und Bürgern auch zukünftig einen sicheren und einfachen Zugang zu digitalen Leistungen der BA zu ermöglichen.

Hintergrund BundID

Die BundID ermöglicht einen sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität hat oberste Priorität.

Immer mehr Verwaltungen bzw. Behörden bieten die BundID als Zugangsmöglichkeit an. Mit der BundID können sich die Bürgerinnen und Bürger bei jeder Verwaltung, die die BundID nutzt, anmelden. Das sind z.B. kommunale Portale sowie andere Bundesbehörden (wie das Kraftfahrtbundesamt) und viele mehr.

Die BundID ist ein wichtiger Bestandteil der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung und soll zum zentralen Instrument zur Identifizierung alle Online-Anträge weiter ausgebaut werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite: Die BundID: sicherer Zugang zu allen eServices

Persönliche Vorsprachen in der Leistungsabteilung

Aufgrund von Personalengpässen ist eine persönliche Vorsprache in der Leistungsabteilung ab dem 1. Juni 2024 bis auf weiteres nur noch terminiert möglich.

Die Leistungsabteilung steht Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Und am Donnerstagnachmittag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an

Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.

Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro, für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 451 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro. Ab Mitte Dezember 2023 werden die Bescheide für 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Zahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Schneller geht es mit den digitalen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit für die Jobcenter. Wer ein Benutzerkonto hat und die Online-Services von jobcenter.digital nutzt, kann sich die Bescheide über die Postfachfunktion auch online zustellen lassen. jobcenter.digital bietet daneben eine Reihe weiterer Vorteile, mit dem Jobcenter datenschutzsicher zu kommunizieren, Unterlagen einzureichen, Veränderungen mitzuteilen und Anträge zu stellen. Alle diese Anliegen lassen sich mit jobcenter.digital einfach, schnell und sicher erledigen.

Weitere Informationen zu jobcenter.digital finden Sie hier: http://jobcenter.digital

Das Bundeskabinett hatte mit dem “Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024” die neuen Regelsätze ab 2024 beschlossen. Mit dem Bürgergeld berechnet der Gesetzgeber die Regelbedarfe auf einer neuen Grundlage. Ausschlaggebend waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Bei der Berechnung für das Jahr 2024 werden die Preisentwicklungen nun früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.

Hintergrund SGB II

Im Oktober 2023 bezogen in Deutschland 5,38 Millionen Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3,91 Millionen). 1,54 Millionen zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung.

Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&topic_f=multi-eckwerte

Infoworkshop: Sie suchen eine Ausbildung? JOBLINGE hilft Ihnen dabei!

JOBLINGE ist eine Organisation, die junge Menschen dabei unterstützt, eine Ausbildung zu finden.


In der Gruppe lernen Sie verschiedene Ausbildungsberufe kennen und finden gemeinsam mit den JOBLINGE-Mitarbeitenden heraus, welche Stärken und Interessen Sie haben und welche Berufe zu Ihnen passen. Gemeinsam machen Sie einen Plan, wie Sie Ihr Ziel erreichen können und dann geht es los mit der Bewerbungsarbeit.

Das besondere am JOBLINGE-Programm: JOBLINGE arbeitet eng mit Unternehmen zusammen. Sie machen vom ersten Tag an Workshops mit Unternehmen, knüpfen Kontakte und lernen die Arbeitswelt kennen. Außerdem absolvieren Sie Praktika, um Ihren Wunschberuf noch besser kennenzulernen und sich so einen Ausbildungsplatz zu erarbeiten.

Das JOBLINGE-Programm dauert 6 Monate und ist ein Vollzeitprogramm.

Klingt interessant? Dann kommen Sie zum Infoworkshop mittwochs um 15:00 Uhr in der Olgastraße 152, 4. Stock oder nehmen Sie direkt Kontakt mit JOBLINGE auf unter ulm@joblinge.de oder per Telefon: 0152 0677 5481.

Bürgergeld

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen.

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Kinder erhalten zusätzlich als Kindersofortzuschlag 20 weitere Euro / Monat.

Wichtig ist, dass kein gesonderter oder neuer Antrag erforderlich ist.

Wer aktuell einen Bewilligungsbescheid für 2023 hat, bekommt automatisch die höheren Regelsätze ausgezahlt.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.

Im Einkommensbereich zwischen 520 und 1.000 € erhöht sich der Freibetrag von 20 auf 30%. Darunter liegt er neben einem pauschalen Freibetrag von 100 € weiterhin bei 20, darüber bis maximal 1.500 € bei 10%.

Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) sogar komplett. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt zukünftig gänzlich unberücksichtigt.

Bürokratieabbau bringt auch die Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Euro, bis zu der Überzahlungen nicht mehr zurückgefordert werden.

Im Falle von Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen beträgt die Minderung beim ersten Pflichtverstoß nun grundsätzlich nur noch 10 Prozent und auch nur noch nur für einen Monat. Weitere Verstöße schlagen mit 20 Prozent für zwei Monate und beim dritten Verstoß mit 30 Prozent für drei Monate zu buche. Diese Leistungsminderungen kommen nur sehr selten vor – in ca. 3 % der Fälle.

Die Bundesagentur für Arbeit hat unter dem beigefügten Link die wichtigsten Informationen zum Bürgergeld (Änderungen, Höhe der Regelleistungen ab 2023 sowie Hinweise zu Anträge, Bescheide sowie Schreiben der Jobcenter) zusammengefasst:

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld

Für häuftig gestellte Fragen zum Bürgergeld hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Fragen- und Antwortenkatalog erstellt:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/faq-buergergeld.html

Allgemeine Informationen zum Bürgergeld erhalten sie unter dem Link: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html

Sie können Ihre Antragstellung auch gerne online veranlassen, indem Sie die folgende Seite besuchen und die weiteren Schritte beachten:

Beantragung Leistungen nach dem SGB II

Was wird zur Antragstellung benötigt?

Benötigte Unterlagen 

· vollständig ausgefüllte Antragsformulare

·  Kopie Pass / Ausweispapiere und Aufenthaltserlaubnis / Fiktionsbescheinigung

· Meldebescheinigung vom Rathaus

· Krankenkasse: Bitte teilen Sie uns mit bei welcher Krankenkasse Sie versichert sein möchten

· Kontoauszüge von den letzten drei Monaten

· Erklärung über die Wohnsituation

· Falls Unterkunftskosten anfallen: Anlage KdU, Mietvertrag und Mietbescheinigung

· ggf. Aufhebungsbescheid über die Asylbewerberleistungen vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis

· Anmeldebogen für jede Person ab 15 Jahren 

Hierzu gilt folgendes auszufüllen

Zur Beantragung der Leistungen nach dem SGB II ist es erforderlich, den Hauptantrag HA und die Einkommensbescheinigung EK für jede Person ab dem 15ten Lebensjahr auszufüllen und einzureichen.

Sofern sich weitere Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft befinden, sind für Kinder im Alter von 0-14 Jahren die Anlage KI notwendig, sowie für Kinder im Alter von 15-24 Jahren und andere Personen jeweils die Anlage WEP.

Bei anfallenden Kosten für die Unterkunft reichen Sie bitte entsprechende Nachweise (Anlage KdU, Mietvertrag und Mietbescheinigung) ein.

Hauptantrag

Anlage Einkommen – EK

Anlage Kinder – KI

Anlage Weitere Person – WEP

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