Da die Leistungen für Bildung und Teilhabe nachrangig gegenüber Leistungen von dritter Stelle sind, müssen Zuschüsse durch den Alb-Donau-Kreis, die Stadt Ulm oder benachbarte Landkreise vorrangig verrechnet werden.
Informationen zu den jeweiligen Grundzuschüssen auf Schülermonatskarten erhalten Sie von den Schulen.
Welche Leistung gibt es?
Verbleibt nach Abzug des Zuschusses ein Eigenanteil, kann dieser Betrag im Rahmen des Bildungspakets erstattet werden. Maßgeblich ist dabei die zum jeweiligen Wohnort nächstgelegene Schule in der gewählten Schulform. Ausnahmen hiervon sind bei schulorganisatorischen bzw. medizinischen Gründen möglich.
Die Leistung wird wie folgt erbracht:
Die Zahlung des verbleibenden Anteils erfolgt
monatlich direkt auf das Konto des Leistungsberechtigten.
In der Regel ziehen die Verkehrsbetriebe diesen Anteil dann wiederum zu
Beginn des jeweiligen Folgemonats vom Konto ein.