Für den Kauf von Schulheften, Schreibwaren, Büchern, Kopiergeld, Kochgeld etc. werden jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres (derzeit 130,- Euro zum 01.08. und 65,- Euro zum 01.02.) pauschal erbracht.
Wie funktioniert das?
Den persönlichen Schulbedarf müssen Sie in der Regel
nicht gesondert beantragen.
Ausnahme: bei Einschulung eines Kindes und bei Schülerinnen und Schüler ab 15
Jahren ist eine Schulbescheinigung einzureichen.
Die Leistung wird wie folgt erbracht:
Die Zahlungen erfolgen direkt auf das Konto des Leistungsberechtigten.