jobcenter alb-donau

Regelbedarf

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warm-wasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt.

Regelbedarf entsprechend:ab 01.01.2024ab 01.01.2023ab 01.01.2022
Regelbedarfsstufe 1:

• Alleinstehende

• Alleinerziehende

• Volljährige mit minderjährigem Partner
§ 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II

• Volljährige, deren Partner inhaftiert ist

• Volljährige, deren Partner in
einem Pflegeheim lebt

• Volljährige, die mit ihrem Partner
aus Fluchtgründen noch keine
Haushaltsgemeinschaft bilden konnten
563,00 EUR 502,00 EUR 449,00 EUR
Regelbedarfsstufe 2:

Volljährige Partner (soweit die o. g. Ausnahmen nicht greifen) § 20 Abs. 4 SGB II
506,00 EUR451,00 EUR404,00 EUR
Regelbedarfsstufe 3:

• Volljährige bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt,
die nicht volljährige Partner sind
§ 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II

• Personen U 25, die ohne Zusicherung
umziehen § 20 Abs. 3 i. V. m.
§ 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II
451,00 EUR402,00 EUR360,00 EUR
Regelbedarfsstufe 4:

• Kinder von 14 bis 17 Jahren § 23
Nr. 1, 3. Alt., § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1

• Minderjährige Partner § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
471,00 EUR420,00 EUR376,00 EUR
Regelbedarfsstufe 5:

Kinder von 6 bis 13 Jahren § 23 Nr. 1, 2. Alt.
390,00 EUR348,00 EUR311,00 EUR
Regelbedarfsstufe 6:

Kinder von 0 bis 5 Jahren § 23 Nr. 1, 1. Alt.
357,00 EUR318,00 EUR285,00 EUR

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