Achtung!
Die Informationen und Angebote dieser Seite betreffen nur Kunden aus dem Bereich SGB II („Bürgergeld“).
Kunden, die aufgrund von Wohngeld-Bezug, dem Bezug von SGB XII-Leistungen, Asylleistungen oder dem Bezug eines Kinderzuschlags einen Anspruch auf Leistungen der Bildung und Teilhabe haben, verweisen wir auf die Homepage des Alb-Donau-Kreises.
Wer bekommt diese Leistung?
Kinder und Jugendliche, die jünger als 25 Jahre sind.
Bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nur Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind.
Jugendliche, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Infoflyer:
Mögliche Leistungen