jobcenter alb-donau

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden dafür Leistungen im Wert von bis zu 15,- € monatlich erbracht. Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge und Teilnahmegebühren aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
  • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),
  • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit, Ferienprogramme).

Der Anbieter darf allerdings keine reine Privatinitiative sein, d.h. er muss entweder gemeinnützig sein oder eine Steuernummer vorweisen können.

Wie funktioniert das? 

Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Bitte stellen Sie mit Hilfe des Auswahlformulares rechtzeitig – am besten gleich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes – den Antrag, damit die Leistung Ihrem Kind vollumfänglich zu Gute kommt. Bitte legen Sie auch einen entsprechenden Nachweis des Anbieters (Preisinformationen, Elterninformation etc.) bei.

Die Leistung wird wie folgt erbracht: 

Zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird monatlich ein Bedarf in Höhe von insgesamt maximal 15,- € berücksichtigt. Die Kostenübernahme kann für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus erfolgen, auch rückwirkend für den gesamten aktuellen Bewilligungszeitraum. Der Betrag kann, ganz nach Wunsch des Kindes, für die oben genannten Aktivitäten eingesetzt werden. Ihr Jobcenter Alb-Donau rechnet die Kosten dann direkt mit dem Anbieter ab. Bitte legen Sie ihm daher die entsprechenden Abrechnungsbögen vor, die Sie zusammen mit der Bewilligung erhalten.
Beachten Sie bitte, dass gegebenenfalls noch ein Eigenanteil direkt an den Anbieter geleistet werden muss, wenn das Budget von 15,- € pro Monat überschritten oder bereits ausgeschöpft wurde.

Bitte beachten Sie, dass Ausrüstungs- oder Materialkosten (Sportkleidung etc.) nur in Ausnahmefällen übernommen werden können.

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