jobcenter alb-donau

Arbeitgeber – Sozialer Arbeitsmarkt

Das Jobcenter Alb-Donau kann nach dem zweiten Sozialgesetzbuch zur Schaffung von Teilhabe- und Beschäftigungschancen sowie Eingliederungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen fördern.

Teilhabe am ArbEitsmarkt nach § 16i SGB II

Sie möchten langzeitarbeitslosen Menschen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt durch den Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung ermöglichen indem Sie:

… einen geeigneten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen haben,

… den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Eingewöhnungszeit geben,

… sie in fachliche und betriebliche Arbeitsabläufe einbinden.

Eine Förderung ist bei allen privatwirtschaftlichen Arbeitgebern in allen Arbeitszeitmodellen möglich, indem wir:

…  einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 100 % des Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen    Mindestlohns für die Dauer von bis zu 5 Jahren fördern,

… die Übernahme der Kosten für ein Coaching für ihre neue Mitarbeiterin bzw. ihren neuen Mitarbeiter fördern,

… die Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung übernehmen.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Flyer

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Sie haben Interesse?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir vermitteln Ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber und unterstützen Sie bei der Stellenbesetzung sowie Beantragung der Förderleistungen.

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