Das Jobcenter Alb-Donau kann nach dem zweiten Sozialgesetzbuch zur Schaffung von Teilhabe- und Beschäftigungschancen sowie Eingliederungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen fördern.
Teilhabe am ArbEitsmarkt nach § 16i SGB II
Sie möchten langzeitarbeitslosen Menschen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt durch den Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung ermöglichen indem Sie:
… einen geeigneten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen haben,
… den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Eingewöhnungszeit geben,
… sie in fachliche und betriebliche Arbeitsabläufe einbinden.
Eine Förderung ist bei allen privatwirtschaftlichen Arbeitgebern in allen Arbeitszeitmodellen möglich, indem wir:
… einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 100 % des Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen Mindestlohns für die Dauer von bis zu 5 Jahren fördern,
… die Übernahme der Kosten für ein Coaching für ihre neue Mitarbeiterin bzw. ihren neuen Mitarbeiter fördern,
… die Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung übernehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Flyer
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Wir vermitteln Ihnen geeignete Bewerberinnen und Bewerber und unterstützen Sie bei der Stellenbesetzung sowie Beantragung der Förderleistungen.