jobcenter alb-donau

Mehrbedarf

Für Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden, kann für Sie zusätzlich ein Mehrbedarf berücksichtigt werden.

Diese Mehrbedarfe (in der Regel feste pauschale Beträge) zum Regelbedarf erhalten Sie, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende / r von Minderjährigen,
  • Menschen mit Behinderungen, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IX bzw. dem SGB XII erhalten oder
  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändigere Ernährung benötigen (wenn diese nachweislich erforderlich ist).

 

Nicht erwerbsfähige Personen mit Behinderungen, die einen Ausweis mit Merkzeichen „G“ besitzen, können einen Mehrbedarf erhalten, wenn ihnen bisher kein anderer Mehrbedarf wegen Behinderung zusteht; dies gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.

Die Summe der oben genannten Mehrbedarfe darf nicht höher sein als der jeweils maßgebende Regelbedarf.

Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Bedarfe, die aufgrund besonderer Lebensumstände über einen länger andauernden Zeitraum entstehen und nicht vermeidbar sind, berücksichtigt werden.

Das Jobcenter gewährt Leistungsberechtigen, die Warmwasser nicht über die Heizung, sondern durch ein in der Unterkunft installiertes Gerät (Durchlauferhitzer oder Gastherme) erzeugen (dezentrale Warmwasseraufbereitung), Leistungen für einen Mehrbedarf. Bitte geben Sie daher unbedingt in Ihrem Antrag die Art der Warmwasserbereitung an und legen Sie entsprechende Nachweise vor.

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