jobcenter alb-donau

Gemeinschaftliches Mittagessen

Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause. Daher werden die Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder einer Kindertageseinrichtung in vollem Umfang übernommen.

Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.

Wie funktioniert das?

Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes Kind gesondert mit Hilfe des Auswahlformulars beantragen. Er wird nur erbracht, wenn Ihr Kind an einem gemeinschaftlichen Mittagessen teil nimmt, das unter Verantwortung von Schule oder Kindertagesstätte angeboten wird.

Kinder/Jugendliche können auch an einer fremden Schule oder Kindertagesstätte ein gemeinschaftliches Mittagessen einnehmen. Die Kosten werden auch hierfür übernommen. Allerdings muss der Ort der Essenseinnahme in einer zumutbaren Entfernung zur Einrichtung liegen

Die Leistung wird wie folgt erbracht:

Der Bewilligungsbescheid über die Kostenübernahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Ihr Kind ist dem Anbieter, der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung vorzulegen. Das Jobcenter Alb-Donau rechnet die Kosten für die Mittagsverpflegung dann direkt mit dem Anbieter, der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung ab. Bitte legen Sie dem Essensanbieter die entsprechenden Abrechnungsbögen vor, die Sie zusammen mit der Bewilligung erhalten.

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