
Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.
Welche Leistung gibt es?
Die Leistung entspricht in der Regel den tatsächlichen Aufwendungen, höchstens jedoch in Höhe der Kosten für das Jugendticket.
Maßgeblich ist:
- Die zum jeweiligen Wohnort nächstgelegene Schule in der gewählten Schulform (Ausnahmen hiervon sind bei schulorganisatorischen bzw. medizinischen Gründen möglich)
- Der Weg zwischen Wohnort und Schule muss in der Regel mehr als 3 km betragen.
Die Leistung wird wie folgt erbracht:
Die Zahlung erfolgt monatlich direkt auf das Konto des Leistungsberechtigten.
